Allgemeine Geschäftsbedingungen

INHALT

 

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
  3. Kaufvorgang und Vertragsabschluss
  4. Preise und Zahlungsmodalitäten
  5. Nutzungsrechte & offene Daten
  6. Rücktrittsrecht & Abstandshonorar
  7. Pro bono & kostenlose Werbeleistung
  8. Nennung der Agentur
  9. Exklusivität und Geheimhaltung
  10. Offenlegung der Leistungen & Leistungserbringerinnen
  11. Haftungsausschluss
  12. Speicherung der Daten
  13. Schlussbestimmungen

 

 

  1. GELTUNGSBEREICH

 

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Cococom Werbeagentur e.U., Gumpendorfer Straße 5/8, 1060 Wien (nachfolgend „Agentur“) und der Kundin (nachfolgend „Kundin“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

1.2. Sie erreichen uns für Fragen oder Reklamationen per E-Mail unter contact@cocom.at oder werktags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 676 672 333 7.

 

1.3. Geschäftsabschlüsse zwischen Agentur und Kundin kommen nur mit Unternehmen bzw. deren persönlichen Vertreterinnen oder verantwortlichen Managerinnen zustande – damit gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Business to Business (B2B) und der Verbraucherschutz gemäß § 13 BGB kommt nicht zu tragen.

 

1.4. Abweichende Bedingungen der Kundinnen werden nicht anerkannt, es sei denn, die jeweilige Geltung vor Projektbeginn der Cococom ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurde.

 

 

 

  1. ANGEBOTE UND LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN

 

2.1. Die Darstellung der Projekte auf der Website verstehen sich als unverbindliches Angebot, wodurch die Kundin einen Einblick in die Bandbreite der kommunikativen und werblichen Möglichkeiten erhält, die von der Agentur angeboten werden. Die dargestellten Mock Ups dienen der Verständlichkeit und simulieren den möglichen Einsatz von Werbemittel – diese wurden nicht zwangsläufig und/oder in der dargestellten Form umgesetzt.

 

2.2. Alle individuellen Ausarbeitungen, Ideen und Vorschläge sind geistiges Eigentum der Agentur und verstehen sich als Leistung, die sofern sie von der Kundin beauftragt und bezogen wurden, als Gegenleitung zu verstehen sind. Die Gegenleistung der Kundin ist – sofern nicht anders vereinbart – die Bezahlung eines bestimmten, angebrachten bzw. branchenüblichen Geldwerts. Als Ausnahme gilt einzig eine wie im Punkt 7. als „Pro bono“ definierte Zusammenarbeit.

 

 

 

  1. KAUFVORGANG UND VERTRAGSABSCHLUSS

 

3.1. Um ein Angebot erstellen zu können, bedarf es einem persönlichen Kennenlernen. Sollte dies aus Gründen der räumlichen Distanz oder gesetzlich verordneter Sicherheit nicht möglich sein, kann der Termin auch via Videokonferenz stattfinden. Lediglich Richtkosten können vor diesem Termin genannt werden, um beiden Parteien eine erste Klarheit zu verschaffen. Erst nach einem dem Umfang der Anfrage entsprechenden Briefing kann eine effektive Abschätzung des Projektaufwands und damit  ein Angebot erstellt werden, das der Kundin unverbindlich zur Kenntnis gebracht wird.

 

3.2. Sofern der Kundin das schriftliche Angebot, das i.d.R. per E-Mail übermittelt wird, entspricht, startet die Agentur mit der Umsetzung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Agentur in Bezug auf eine individuelle, kreativen Ausarbeitung nicht in Vorleistung geht, bevor das Offert schriftlich oder mündlich freigegeben wurde. Um die Erfahrungen der Agentur widerzuspiegeln, dienen neben dem persönlichen Kennenlernen die auf der Website genannten Projekte und Referenzen.

 

3.3. Die Kundin erhält nach der vereinbarten Zeit die kreative Umsetzung oder strategische Ausarbeitung. Sollten mehrere Vorschläge als präsentationswürdig eingeschätzt werden, erfolgen mehrere Varianten zur Auswahl. Sollte die ausgearbeiteten Umsetzungen nicht überzeugen, werden Aufgabenstellung und Erwartungen in einem Re-Briefing nachgeschärft und binnen kurzer Umsetzungsdauer nachgereicht. Sollten der Agentur Mehrkosten (zB durch fehlende Informationen oder Vorgaben der Kundin) entstehen, werden diese zum jeweiligen Zeitpunkt im Angebot ergänzt.

 

3.4. Nach Entscheidung wird das Projekt in dem definierten Zeitraum umgesetzt. Die Kundin stellt der Agentur alle dafür benötigten Informationen (Bildmaterial, Texte etc.) inkl. der Rechte zur Verwendung in elektronischer Form zur Verfügung.

 

3.5. Die Verrechnung erfolgt gemäß der Zahlungskonditionen lt. Angebot bzw. Offert bzw. wie unter Punkt 4 beschrieben.

 

3.6. Sollte die Leistungserbringung in Form einer offiziellen Ausschreibung stattfinden, so gelten die Bestimmungen der Ausschreibung.

 

 

 

  1. PREISE & ZAHLUNGSMODALIÄTEN

 

4.1. Ein Erstgespräch ist immer unverbindlich und kostenlos.

 

4.2. Die Kundin wird über alle bevorstehenden Kosten vor Projektstart in Form eines Offerts informiert. Erst nach Freigabe des Offerts erfolgt die für den Kunden individuell erstellte Umsetzung. Sollte es zu Abweichungen der Kosten kommen, wird die Kundin zeitgerecht darauf aufmerksam gemacht und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechnung vom ursprünglichen Angebot abweicht.

 

4.5. Die genannten Kosten und Preise verstehen sich exklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer. Kosten (wie zb für den Versand) werden sofern zur Angebotslegung bekannt, bereits im Offert ausgewiesen. Die Bezahlung der Leistung erfolgt per Bank-Überweisung auf das Konto der Cococom Werbeagentur e.U., ERSTE BANK, IBAN AT15 2011 1840 1389 1900, BIC GIBAATWWXXX

 

4.6. Die Rechte für kreative Ausarbeitungen (Ideen, Konzepte, Strategien, Layouts etc.) liegen bis zur vollständigen Bezahlung bei der Cococom Werbeagentur e.U. Das gilt ebenso für Produktionen (Fotos, Print-Werbemittel, Websiten etc.), die erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum der Kundin übergehen.

 

4.7. Die Bezahlung erfolgt – falls nicht anders vereinbart – nach erfolgreichem Projektabschluss 10 Tage nach Rechnungserhalt. Da die Rechnung elektronisch übermittelt wird, gilt das Datum als Rechnungserhalt. Wird ein anderes Zahlungsziel vereinbart, wird dieses bereits vor Projektstart im Angebot angeführt. Bei umfangreicheren Projekten, wie zb die Umsetzung einer Website, wird eine Anzahlung von 50 Prozent der Gesamtleistungssumme vereinbart und sofort nach Beauftragung fällig.

 

 

 

  1. NUTZUNGSRECHTE & OFFENE DATEN

 

5.1. Durch die vollständige Bezahlung bzw. der im Offert genannten Gegenleistung, gehen die Rechte für Nutzung und Verwertung an die Kundin über. Falls nicht anders vereinbart, sind diese Rechte zeitlich und örtlich uneingeschränkt. Einschränkungen (wie beispielsweise Kampagnen, Logos für Start Ups etc.) werden vor Leistungserbringung im Angebot angeführt.

 

5.2. Das Recht der Verwendung und Verwertung beinhaltet nicht das Recht auf offene Daten (insbesondere grafische Daten wie Indesign-Dokumente, Zugang zu Newsletter-Plattformen & Co). Sollten offene Daten gewünscht werden, ist dies vor Angebotslegung der Agentur mitzuteilen. Sollten offene Daten zu einem späteren Zeitpunkt von der Kundin angefragt werden, werden diese in angemessener Höhe angeboten.

 

 

 

  1. RÜCKTRITTSRECHT & ABSTANDSHONORAR

 

6.1. Die Kundin hat vor Beauftragung der Agentur jederzeit das Recht von einer Zusammenarbeit Abstand zu nehmen. Nach Beauftragung erfolgt eine Umsetzung, die individuell für die Kundin und deren Projekt erstellt wird. Da diese Leistung weder einer anderen Kundin noch für ein anderes Projekt genutzt werden kann, ist diese Leistung in angemessener Höhe von der Kundin zu begleichen.

 

6.2. Sollte die Kundin Beanstandungen haben, ist dies der Agentur möglichst zeitnah zu kommunizieren, um Verbesserungen vornehmen zu können. Sollte die Agentur die Erwartungshaltung trotz aller Bemühungen nicht erfüllen können, wird in einem persönlichen Gespräch die weitere Vorgehensweise besprochen.

 

6.3. Falls es nach Offert-Freigabe und individueller Leistungserbringung nicht zu einem erfolgreichen Projektabschluss kommt, wird ein angemessenes Abstandshonorar vereinbart. Sollten sich Kundin und Agentur über die Höhe des Abstandshonorars nicht einig werden, entscheidet eine dritte Instanz nach objektiven Kriterien über die Höhe.

 

 

 

  1. PRO BONO & KOSTENLOSE WERBELEISTUNG

 

7.1. Sollte ein Projekt dem Gemeinwohl der Gesellschaft zugute kommen, kann es zu einer kostenlosen Werbeleistung kommen. Diese Entscheidung trifft ausschließlich die Agentur vor Projektstart und betrifft ausschließlich die „Gegenleistung“ wie im Punkt 2.2., 4. und 5. beschrieben. Die weiteren Bestandteile der Zusammenarbeit, insbesondere Punkt 5. und 8., bleiben davon unberührt.

 

7.2. Ausschreibungen und Präsentationen von kreativen Umsetzungen ohne Abstandshonorar werden von der Agentur nicht angenommen bzw. durchgeführt.

 

 

 

  1. NENNUNG DER AGENTUR

 

8.1. Soweit möglich ist die Agentur Cococom zu nennen: bei Anzeigen, Plakaten, TV-Spots, Printproduktion oder Ähnlichem erfolgt die Nennung in der Regel durch Abbildung des Logos. Dabei die die Agentur darauf bedacht, dass das Logo nicht zur Konkurrenz zum Kundinnen-Logo steht sondern möglichst dezent angeführt wird.

 

8.2. Bei Websiten oder Drucksorten, die ein Impressum beinhalten, ist die Agentur namentlich zu erwähnen bzw. im elektronischen Bereich mit Link zur Cococom Website (www.cococom.at) anzuführen.

 

8.3. Die Nennung entfällt wenn Cococom in Kooperation mit anderen Agenturen in Zusammenarbeit für ein Projekt tätig ist und nicht direkt beauftragt wird.

 

8.4. Sollte von der Kundin ausdrücklich gewünscht sein, dass Cococom nicht genannt wird, ist das der Agentur vor Projektstart ausdrücklich mitzuteilen.

 

8.5.Cococom behält sich vor, ohne Angabe von Gründen auf ihr Recht der Nennung als Agentur zu verzichten.

 

 

 

  1. EXKLUSIVITÄT & GEHEIMHALTUNG

 

9.1. Auf Wunsch der Kundin wird ihr das Recht der Exklusivität eingeräumt. Insbesondere bezieht sich dies auf das Recht von exklusiver Betreuung innerhalb einer Produktkategorie und/oder Branchenexklusivität und Ablehnung von Aufträgen von Unternehmen, die im Wettbewerb zur Kundin stehen. Diese Exklusivität muss vor Projektbeginn ausdrücklich kommuniziert werden, um dies im Angebot berücksichtigen zu können oder bestehende Beziehungen zu Kundinnen nicht zu gefährden.

 

9.2. Unabhängig von Exklusivität innerhalb oder außerhalb einer Branche ist die Agentur zur Geheimhaltung verpflichtet. Davon ausgenommen ist das Recht der Nennung des Unternehmens bzw. Darstellung des Projektes gegenüber anderen Kundinnen und Dienstleisterinnen sowie als Referenz auf der Website www.cococom.at. In jedem Fall ist die Agentur verpflichtet über interne Gegebenheiten, Personen oder Kosten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht nur für die fixen Mitarbeiterinnen der Agentur sondern auch für die im Netzwerk beauftragten Sub-Unternehmerinnen.

 

 

 

  1. OFFENLEGUNG VON LEISTUNGEN BZW. LEISTUNGSERBRINGERINNEN

 

10.1. Die Cococom Werbeagentur verfügt über ein großes Netzwerk an verschiedenen Leistungserbringern – von Kreativen bis hin zu Produktionsunternehmen, die der Kundin im guten Willen genannt werden können, aber nicht offengelegt werden müssen.

 

10.2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, interne Kosten, Preise von Produktionen oder Offerte von Dienstleistern der Kundin vorzulegen. Sollten Fremdkosten oder -angebote offenlegt werden sollen, ist die Agentur vor der Leistungserbringung darauf aufmerksam zu machen.

 

10.3. Die Agentur ist nicht verpflichtet die Namen von Personen oder Unternehmen zu nennen, die für die Abwicklung eines Projektes tätig sind.

 

 

 

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

11.1. Die Agentur ist bemüht, alle Eventualitäten und Fehlerquellen im Auge zu behalten und setzt ihre jahrelange Erfahrung und Expertinnenwissen für die erfolgreiche Durchführung des Projektes ein. Die Kundin erhält sämtliche Layouts und Drucksorten zur Freigabe und übernimmt damit die Verantwortung für den Inhalt.

 

11.2. Die Agentur ist verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um der Kundin eine unbedenkliche Freigabe zu ermöglichen und die best-mögliche Empfehlung abzugeben.

 

11.3. Sollte es zu einer objektiv nachgewiesenen Fehlleistung der Agentur kommen, übernimmt diese die Haftung. Der Agentur wird das Recht eingeräumt, entstanden Fehler auf eigene Kosten zu korrigieren. Der Maximalbetrag entspricht den Kosten für das jeweilige Projekt. Darüber hinaus entstandene Schäden, werden nicht von der Agentur getragen. Für inhaltliche Fehler, die dem Freigabeprozess unterzogen wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

 

 

 

  1. SPEICHERUNG DER DATEN

 

12.1. Die Daten von bestehenden und potentiellen Kundinnen werden auf dem Netzwerk-Server der Agentur solange gespeichert, bis der Kunde deren Löschung verlangt. Dies umfasst persönlich bezogene Kundendaten (Namen, Ansprechpartner, Kontaktdaten), übermittelte Unternehmensinformationen (Statistiken, Umfragen, Briefings, Mitbewerberanalysen, Kundinnendaten etc.) sowie die von der Agentur für die Kundin erstellten Daten (Drucksorten, gespeicherte Informationen auf Websiten etc.).

 

12.2. Die Speicherung dieser Daten erfolgt auf einem Passwort geschützten Dropbox Server, deren Nutzungsbedingungen hier einzusehen sind: https://www.dropbox.com/de/privacy Die Cococom stellt sicher, dass nur befugte Personen (nur jene, die mit dem Projekt beauftragt sind) einen Zugang zu diesen Daten erhalten und übernimmt die Verantwortung des sorgsamen Umgangs mit den Daten der Kundinnen innerhalb  des Netzwerks.

 

12.3. Die Daten werden auch nach Projektende nicht automatisch gelöscht, um effektive Arbeitsprozesse zu ermöglichen und den Kontakt zu den Kundinnen aufrecht erhalten zu können.

 

12.4. Sollte eine Zusammenarbeit mit der Kundin ausdrücklich beendet werden, werden aus Kapazitätsgründen sämtliche Daten gelöscht oder auf Wunsch der Kundin zu gemeinsam vereinbarten Konditionen der Kundin zur Verfügung gestellt. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Kundin bzw. deren Projekt/e auch nach Beendigung der Zusammenarbeit auf der Website als Referenz zu nennen. Sollte das von der Kundin nicht gewünscht werden, ist dies der Agentur zu kommunizieren.

 

12.5. Informationen zum Speichern Ihrer Daten beim Besuchen dieser Website finden Sie unter Datenschutz.

 

 

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

13.1. Falls keine weiteren Verträge zwischen Kundin und Agentur geschlossen wurden, gelten die AGB der Cococom. Sollte die Kundin eigene ABG in die Zusammenarbeit einbringen, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden, um der Agentur eine sorgfältig Überprüfung zu ermöglichen. Sofern die Vertragspunkte nicht im Widerspruch zu den AGBs der Cococom stehen, werden diese nach Zustimmung der Agentur wirksam. Individuelle Vereinbarungen und Verträge ergänzen oder ersetzen im Widerspruch die AGBs beider Parteien. Sollten Vertragspunkte in den AGBs der Kundin bzw. weiteren Vereinbarungen nicht angeführt sein, gelten diese wie in diesen AGBs beschrieben (insbesondere das Recht wie im Punkt 9. beschrieben auf Nennung der Agentur).

 

13.2. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Wien und die Vertragssprache ist deutsch.

 

13.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

Wien, im August 2021, Cococom Werbeagentur e.U.

COCOCOM Werbeagentur e.U.
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 5/8
E: coco@cococom.at
T: +43 676/672 333 7

Handelsgericht Wien
FN: 502392 m

Wirtschaftskammer Wien
UID: ATU73937724